Bekanntmachung

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 26O0018





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement
Identifikationsnummer: 233121477
Internet-Adresse (URL): https://www.sib.sachsen.de
Postanschrift: Riesaer Str. 7h
Postleitzahl / Ort: 01129 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@sib.smf.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 351-4510994560
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://www.sachsen-vergabe.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 26O0018
Titel: Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Beschreibung: Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische bzw. betriebsärztliche Leistungen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 85141000-9
   
ErfüllungsortSonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: mehrere Orte in Sachsen - siehe Leistungsbeschreibung Punkt 2
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Insolvenz
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: gesetzliche Regelung

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: gesetzliche Regelung
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: 1.) EIGNUNGSNACHWEISE:
Der Nachweis der unter "Eignungskriterien" genannten Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Präqualifizierte Unternehmen können, sofern die geforderten Angaben mit den Eintragungen in der Präqualifizierungsdatenbank übereinstimmen, den Nachweis der Eignung durch Angabe der PQ-Verzeichnisnummer führen. Fehlende Angaben müssen ergänzt werden. Nicht Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis anhand des Formblattes 901 (Eigenerklärungen zur Eignung), welches den Vergabeunterlagen beiliegt.

Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).

2.) VERGABEUNTERLAGEN:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform http://www.sachsen-vergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Die für die betriebsärztlichen Leistungen erforderlichen technischen und ärztlichen Geräte und Ausstattungen sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Eigenerklärung zu geeigneten REFERENZEN über ausgeführte Leistungen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
Abweichung vom Referenzzeitraum: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Diese Referenzen dürfen maximal 5 Jahre alt sein.
Weiterhin werden auch laufende Verträge als Referenz aktzeptiert, wenn diese seit mindestens 2 Jahren unbeanstandet laufen und der Auftrag-/Referenzgeber eine zum Zwischenstand vertragsgereechte Leistungserbringung bestätigt.
Gefordert werden mindestens drei Referenzen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen enthalten.
Davon muss mind. eine Referenz mit einer Mindestanzahl von 1.000 betreuten Bediensteten und mind. eine Referenz mit mindestens 4 parallel betreuten Standorten vorgelegt werden.
Eine Referenz ist geeignet, sofern sie bzgl. Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mit dem Angebot:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, Fachkundenachweise gem. BsiB-AVwV
- für Betriebsarzt und
- Fachkraft für Arbeitssicherheit.

- Die Betriebsärzte müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 5 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen.
- Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen die Fachkundeanforderungen gemäß § 7 BsiB-AVwV während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen.

Qualifikation des eingesetzten Personals (Anforderungen gemäß BsiB-AVwV) sind:
Betriebsärzte:
Als Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen
Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird nur dann als gegeben angesehen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung
"Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche Fachkunde verfügen. Die erforderliche
sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird nur dann als nachgewiesen angesehen, wenn diese den in den folgenden Buchstaben a bis d festgelegten Anforderungen genügt:
(a) Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure erfüllen die Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen oder einen Bachelor- oder
Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben, danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen
oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Ausbildungsträgers mit
Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer auf Grund seiner Hochschul- oder Fachhochschulausbildung berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieurin" oder "Sicherheitsingenieur" zu führen und
eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur ausgeübt hat. (b) Sicherheitstechnikerinnen und Sicherheitstechniker erfüllen die Anforderungen, wenn sie eine Prüfung
als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Technikerin oder Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben
und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen
Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannte Technikerin oder staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre lang als
Technikerin oder Techniker tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten
Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat. (c) Sicherheitsmeisterinnen oder Sicherheitsmeister erfüllen die Anforderungen, wenn sie die
Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, danach eine praktische Tätigkeit als Meisterin oder Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern
veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Die
Anforderungen erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre lang als Meisterin oder Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war und einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern
veranstalteten Ausbildungslehrgang oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen hat.
(d) Ausbildungslehrgänge nach den Buchstaben (a) bis (c), die nach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegebenen Grundsätzen ausgestaltet sind, haben die Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), die
Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung), die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) und ein begleitendes Praktikum zu umfassen.

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter für die auszuführenden Leistungen über eine angemessene BEURFS- ODER BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügt.

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1.) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer BERUFSGENOSSENSCHAFT mit Angabe der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers und der Nummer, soweit vorhanden.

2.) Eigenerklärung, dass ein INSOLVENZVERFAHREN oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

3.) Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN sowie der BEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN SOZIALVERSICHERUNG, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.

4.) Weitere Eigenerklärungen: Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verpfehlungen vorliegt, die meine/unsere ZUVERLÄSSIGKEIT als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a stopp), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GeWO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StBG), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§253 StGB). Geldwäsche (§261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden bin/sind.

Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den UMSATZ des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einfluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über den Eintrag im BERUFS- oder HANDELSREGISTER des Staates, in dem der Bewerber/Bieter niedergelassen ist mit Angabe des Registers und der Registernummer, soweit vorhanden.
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: gesetzliche Regelung
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt  
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Frist für den Eingang der Angebote: 05.10.2026 09:30 Uhr
BindefristLaufzeit in Tagen: 42 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote05.10.2026 09:30
 Datum und Uhrzeit: ,

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Nur Vertreter des Auftraggebers
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.sachsen-vergabe.de
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.sachsen-vergabe.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1a014ce9f1b-451d6fba573014ff&PublicationType=0
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341-977-0
Fax.: +49 341-977-1049
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Art und Umfang der Leistung:

Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, ein den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheits-technischen Arbeitsschutz in seinen Betriebsstätten zu gewährleisten. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Gewährleistung eines den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes für den Auftraggeber, ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) i. V. m. Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B - Technischer Arbeitsschutz Abschnitt III Nr. 12 lit. g zum Einigungsvertrag.

Der Auftraggeber beabsichtigt für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximale Gesamtvertragsdauer: 4 Jahre) einen überbetrieblichen Dienst mit der Wahrnehmung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben zu beauftragen. Die erforderlichen Einsatzstunden betragen für die betriebsärztlichen Aufgaben 0,23 h/Bediensteter und Jahr; für die sicherheitstechnischen Leistungen 0,3 h/Bediensteter und Jahr.
Der Auftraggeber hat derzeit 1.350 zu betreuende Bedienstete. Die Aktualisierung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Einsatzstunden entsprechend der tatsächlichen Bedienstetenzahlen an den jeweiligen Standorten des Auftraggebers erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres.

Ausführungsorte:

Die Dienstleistung ist an den verschiedenen Standorten (Zentrale und 7 Niederlassungen) des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftraggeber verfügt darüber hinaus über weitere Außenstellen sowie kleinere und temporäre Standorte (nähere Angaben befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Seite 2/3).
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.01.2027 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028
Verlängerungen und Optionen
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer
Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweiligen Ende des
Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens nach Ablauf von insgesamt 4 Jahren zum 31.12.2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Zuschlagskriterien
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 100,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein


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